Heise mahnt 14jährigen ab
Der Verlag Heinz Heise hat einen 14jährigen abgemahnt weil dieser mithilfe eines Scripts News vom Heise-Newsticker geklaut und auf seiner eigenen Website ohne Quellenangabe angeboten hat. Unterstützt wird der 14jährige vom Rechtsanwalt Gravenreuth, dieser Anwalt ist bekannt für seine leichte Abneigung gegenüber des heise-Verlags.
» Stellungnahme im heise-Forum
Gelesen bei: unblogbar.com
27.09.2005, 18:04 Uhr BF_31 Kategorie(n): Internet Technik, IT & Co
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1. CountZero | September 28th, 2005 at 19:52
Erstens ist es das gute Recht von heise online, zumindest auf einer Quellenangabe bei Übernahme ihrer News zu bestehen; von der direkten 1zu1-Übernahme auf einer Website mit gewerblicher Ausrichtung mal ganz zu schweigen.
Zweitens finde ich die Vorgehensweise der [b]kostenfreien[/b] schriftlichen Abmahnung sowohl konsequent als auch fair als auch der eigenen Berichterstattung entsprechend vollkommen angemessen.
Ob der Umstand der Abmahnung daher nun eine eigene News wert ist, sei mal dahingestellt ;)
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